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Grundsätze der Leistungsbewertung

BbgSchulG vom 2. August 2002, zuletzt geändert am 14. März 2014

§57

Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden durch Noten bewertet, soweit sie für die Erteilung von Zeugnissen oder entprechender Leistungsnachweise erheblich sind. Die Leistungsbewertung kann durch schriftliche Aussagen ergänzt werden. Die Leistungsbewertung bezieht sich auf im Unterricht vermittelte Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Der Leistungsstand der Lerngruppe und die Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers werden berücksichtigt. Die Grundlage der Leistungsbewertung sind im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen, insbesondere schriftliche Arbeiten, mündliche Beiträge und praktische Leistungen. Die Leistungen bei der Mitarbeit im Unterricht sind zu berücksichtigen.

Die Bewertung erfolgt nach Notenstufen

NoteWortBeschreibung
1sehr gutLeistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße
2gutLeistung entspricht den Anforderungen voll
3befriedigendLeistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen
4ausreichendLeistung weist zwar Mängel auf, entspricht im ganzen noch den Anforderungen
5mangelhaftLeistung entspricht den Anforderungen nicht, lässt jedoch erkennen, dass die erforderlichen Grundkenntnisse vorhanden sind udn die Mängel in absehbarerZeit behoben werden können
6ungenügendLeistung entspricht den Anforderungen nicht, Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können

VV-Leistungsbewertung vom21. Juli 2011 zuletzt geändert am 26. Februar 2013

Grundsätze

Ziel der Leistungsbewertung ist die Feststellung des aktuellen Kompetenzniveaus gemessen an den Vorgaben der Rahmenpläne und anderer geeigneter curricularer Materialien.

Leistungsbewertung umfasst Leistungsermittlung, Leistungsbeurteilung und die Mitteilung des Ergebnisses an die Schülerinnen und Schüler sowie an die Eltern. Aufgabenstellungen sind so zu gestalten, dass sie dem Entwicklungsstand  sowie dem Sach- und Textverständnis entsprechen. Leistungsbewertung ist ein bewusster und planmäßiger pädagogischer Vorgang, der insbesondere eine gezielte und beständige Leistungsbeobachtung voraus setzt und eine einheitliche und schlüssige Umsetzung in Bewertung erfordert. Leistungsbewertung muss nachvollziehbar und verständlich sein. Leistungsbewertung dient der Information und Beratung über den Leistungsstand und die Leistungsentwicklung , ist Ausgangspunkt für die Förderung sowie Grundlage für die Gestaltung der Schullaufbahn. Leistungserziehung zielt auf Entwicklung von Anstrengungsbereitschaft und Stärkung des Vertrauens in die eigene Leistungsfähigkeit. Auswertung der Leistungsbewertung durch die Lehrkraft dient als Grundlage für Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität. Leistungsbewertung ist kein Mittel zur Disziplinierung. Im Fach Sport wird der jeweilige Entwicklungsstand in Bezug zu den in den Rahmenplänen benannten Lernzielen, in Bezug zum  Leistungswillen und zu den sozialen Verhaltensweisen berücksichtigt. Leistungsbewertung berücksichtigt den individuellen Lernfortschritt in Abhängigkeit von der physischen und psychischen Entwicklung. Gruppenarbeiten können bewertet werden, wenn individuelle Leistungsanteile zugeordnet werden können. Die Bewertung kann sich auf Ergebnis und Prozess beziehen.

Aufgaben der Gremien

Beschlüsse erfolgen im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften unter Berücksichtigung der Empfehlungen zu Formen der Leistungsbewertung in den Rahmenlehrplänen und in anderen geeigneten curricularen Materialien.

Schulkonferenz: Grundsätze zur Verteilung der schriftlichen Arbeiten im Schulhalbjahr

Konferenz der Lehrkräfte: Grundsätze der Leistungsbewertung, Information und Beratung der Schülerinnen und Schüler und der Eltern, Berücksichtigung von Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit, Grundsätze des Umgehens mit der Leistungsverweigerung

Fachkonferenzen: Anzahl und Dauer schriftlicher Arbeiten (Anlage), Grundsätze für andere Bewertungsbereiche, Form der Überprüfung der Hausaufgaben

Klassenkonferenz: Versetzen, Aufrücken, Zeugnisse

Beschlüsse der Gremien sind für jede Lehrkraft bindend.

Information

Schülerinnen und Schüler sowie Eltern haben ein Recht auf Auskunft über Leistungsstand und Lernentwicklung. Information erfolgt über die Anforderungen, über die Art der zu erbringenden Leistungen, die Zahl und Art der schriftlichen Arbeiten und weiterer Leistungsnachweise, deren Gewichtung und die Möglichkeiten einer angemessenen Vorbereitung. Information über den Leistungsstand erfolgt regelmäßig und auf Nachfrage. Die Lehrkraft ist verpflichtet, bei deutlicher Veränderung des Leistungsstandes und bei einer zu erwartenden nicht ausreichenden abschließenden Bewertung rechtzeitig zu informieren und über Möglichkeiten der Verbesserung zu beraten. Versetzungsgefährdung: Zeugnisvermerk auf dem Halbjahreszeugnis, Benachrichtigung zehn Wochen vor Schuljahresende mit Angebot der Beratung. Auf etwaige besondere Folgen einer Nichtversetzung ist hinzuweisen. Auf Beschluss der Elternversammlung können Klassenarbeiten mit Notenspiegel versehen werden.

Bildung abschließender Bewertung

Leistungsbewertung berücksichtigt alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen angemessen: schriftliche Arbeiten, schriftliche Lernerfolgskontrollen, Mitarbeit im Unterricht, Hausaufgaben, andere Bewertungsbereiche. Zeugnisnoten werden aus allen Bereichen, in denen Leistungenzu erbringen sind, gebildet.Dabei ist die ausgewogene Erfassung von Bedeutung. Schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten) gehen zu 50% in die abschließende Bewertung ein.

Bewertungsformen

Erreichte LeistungNote
100% bis 96%1
95% bis 80%2
79% bis 60%3
59% bis 45%4
44% bis 16%5
15% und weiniger6

Leistungen werden durch Noten bewertet. Bei erhöhten oder geringeren Anforderungen kann die Lehrkraft im Rahmen der Beschlüsse der zuständigen Gremien Abweichungen vornehmen. Notenschlüssel:

Leistungsverweigerung

Schüler sind verpflichtet, die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen. Verweigert ein Schüler einzelne Leistungen oder sind die Leistungen aus vom Schüler selbst zu vertretenden Gründen nicht bewertbar, werden sie in der Regel wie eine ungenügende Leistung bewertet. Die Lehrkraft entscheidet, ob davon abweichend auf eine Bewertung verzichtet oder die Wiederholung angeordnet wird (unter Berücksichtigung von Alter und Reife des Schülers oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes). Fehlt ein Schüler unentschuldigt, ist dies als Leistungsverweigerung zu behandeln, wenn die Leistungsfeststellung angekündigt wurde. haben Schüler aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen Leistungsnachweise nicht erbracht, entscheidet die Lehrkraft über die Notwendigkeit und Art einer Ersatzleistung. Wird bei oder nach der Anfertigung einer schriftlichen Arbeit oder eines anderen Leistungsnachweises eine Täuschung oder ein Täuschungsversuch festgestellt, so entscheidet die Lehrkraft nach Schwere des Falles, unter Berücksichtigung von Alter und Reife und danach, inwieweit der unter der Täuschung erbrachte Teil begrenzt werden kann, ob a.) Leistungsfeststellung fortgestzt und die Arbeit ganz oder eilweise bewertet wird, b.) die Wiederholung angeordnet wird, c.) die Note 6 erteilt wird.

Behinderung der Leistungserbringung

Wer durch eigenes Verhalten die Leistungserbringng schwerwiegend behindert, kann ausgeschlossen werden. Die Lehrkraft kann entscheiden, ob die Leistung bis zum Ausschluss bewertet wird oder die Note 6 erteilt wird.

Bewertungsbereiche

Schriftliche Arbeiten:

Klassenarbeiten (Kursarbeiten) beziehen sich auf einen bestimmten Abschnitt des vorangegangenen Unterrichts und enthalten Aufgabenstellungen, welche die Verknüpfung der im Unterricht behandelten Inhalte befördern und mehrere Anforderungsbereiche umfassen. Inhaltliche Schwerpunkte und Leistungsbewertung müssen den Schülern vorher vertraut sein.

  • Ankündigung: mindesten 5 Unterrichtstage
  • Anzahl: an einem Tag 1
  • Anzahl: in einer Woche höchstens 2 (soll)
  • Koordination der Termine: Klassenleiter
  • mehr als ein Drittel 5 und 6: prüfen, ob Vorbereitung ausreichend und angemessen war
  • Entscheidung ob gewertet oder nachgeholt wird, trifft die Schulleitung nach Rücksprache mit der Lehrkraft, den Elternvertretern und den Schülervertretern
  • Kenntnisnahme: Arbeiten sind den Schülern mitzugeben oder es erfolgt eine Information an die Eltern, dass in der Schule die Einsichtnahme möglich ist
  • Orientierungsarbeiten ersetzen jeweils eine Klassenarbeit

Schriftliche Lernerfolgskontrollen

Überprüfung des lernerfolgs der unmittelbar vorher liegenden Unterrichtsstunden einschließlich der damit verbundenen häuslichen Arbeitsaufträge, ersetzt nicht die Bewertung der Mitarbeit

Mitarbeit im Unterricht

Leistungen bei der Mitarbeit sind angemessen einzubeziehen. Mündliche Beiträge, praktisch-experimentelle oder gestalterische Leistungen sowie praktische Leistungen im Zusammenhang mit der Präsentation von Leistungen sollen berücksichtigt werden.

Hausaufgaben

Ergebnisse sind in den Unterricht einzubeziehen, Anfertigung ist regelmäßig zu überprüfen, Bewertung nur dann, wenn a.) die Schülerleistung in der Schule dargeboten wird, b.) die Schülerleistung zum Gegenstand einer Leistungserhebung gemacht wird, c.) die Schülerleistung eindeutig zugeordnet werden kann, d.) die mögliche Unterstützung durch Dritte berücksichtigt wird

Andere Bewertungsbereiche

Festlegungen durch Fachkonferenzen